Über uns
Wir heißen Sie im Pegnitz-Reha Physiotherapie-und Osteopathiezentrum herzlich Willkommen.
Seit Mai 2006 befinden wir uns in der Pegnitz-Therme von Lauf und bieten physiotherapeutische, sportphysiotherapeutische sowie osteopathische Therapien in einer angenehmen, freundlichen und wohltuenden Atmosphäre an. Die Physiotherapie / Krankengymnastik ist die äußerliche Anwendung von Heilmitteln und stellt eine Alternative oder Ergänzung zur Behandlung mit Arzneimitteln dar. Als natürliches Heilverfahren nutzt sie die aktive und passive Bewegung des Menschen zur Heilung und Vorbeugung vor Erkrankungen.
Gesundheit und Wohlbefinden bedeuten Lebensqualität, und unser Anliegen ist es diese zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Um dies zu erreichen bieten wir eine breitgefächerte und ganzheitliche Palette von physiotherapeutischen sowie osteopathischen Maßnahmen und Heilmethoden an, die sich von der traditionellen Medizin bis weit in den Bereich der alternativen und fernöstlichen Heilkunde erstrecken.
Wir stimmen die Behandlung individuell auf Sie und Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse ab, erstellen für Sie persönliche Trainings- und Therapiepläne und geben Ihnen Ratschläge zu Ihrem Gesundheitsprogramm. Unsere Erfahrung aus dem Spitzensport lassen wir selbstverständlich, wenn sinnvoll, in ihre Behandlung mit einfließen. Großen Wert legen wir darauf uns therapeutisch weiterzuentwickeln und auf dem aktuellsten Stand der Zeit zu sein. Weshalb unsere Therapeuten ständig mit Aus.-u. Weiterbildung befasst sind
Kundenzufriedenheit, Freundlichkeit u. Ihre Gesundheit sind und eine Herzensangelegenheit. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Unser kompetentes, engagiertes und hochmotiviertes Team setzt sich gerne, als Partner, für Sie und Ihre Gesundheit ein.
Seit Mai 2006 befinden wir uns in der Pegnitz-Therme von Lauf und bieten physiotherapeutische, sportphysiotherapeutische sowie osteopathische Therapien in einer angenehmen, freundlichen und wohltuenden Atmosphäre an. Die Physiotherapie / Krankengymnastik ist die äußerliche Anwendung von Heilmitteln und stellt eine Alternative oder Ergänzung zur Behandlung mit Arzneimitteln dar. Als natürliches Heilverfahren nutzt sie die aktive und passive Bewegung des Menschen zur Heilung und Vorbeugung vor Erkrankungen.
Gesundheit und Wohlbefinden bedeuten Lebensqualität, und unser Anliegen ist es diese zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Um dies zu erreichen bieten wir eine breitgefächerte und ganzheitliche Palette von physiotherapeutischen sowie osteopathischen Maßnahmen und Heilmethoden an, die sich von der traditionellen Medizin bis weit in den Bereich der alternativen und fernöstlichen Heilkunde erstrecken.
Wir stimmen die Behandlung individuell auf Sie und Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse ab, erstellen für Sie persönliche Trainings- und Therapiepläne und geben Ihnen Ratschläge zu Ihrem Gesundheitsprogramm. Unsere Erfahrung aus dem Spitzensport lassen wir selbstverständlich, wenn sinnvoll, in ihre Behandlung mit einfließen. Großen Wert legen wir darauf uns therapeutisch weiterzuentwickeln und auf dem aktuellsten Stand der Zeit zu sein. Weshalb unsere Therapeuten ständig mit Aus.-u. Weiterbildung befasst sind
Kundenzufriedenheit, Freundlichkeit u. Ihre Gesundheit sind und eine Herzensangelegenheit. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Unser kompetentes, engagiertes und hochmotiviertes Team setzt sich gerne, als Partner, für Sie und Ihre Gesundheit ein.
Daniel Goeke
Physiotherapeut und Osteopath
des DOSB und DFB
Physiotherapeut und Osteopath
des DOSB und DFB
Info für privat Versicherte
Lieber Patient, liebe Patientin,
wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns alle Mühe, für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie mit dem Rezept für die Anwendung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Obwohl wir unter Berücksichtigung unseres Personalaufwandes und unserer Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen, müssen wir uns in letzter Zeit immer wieder das Argument privater KV Unternehmen anhören, unsere Preise seien „unangemessen hoch bzw. unüblich“. Mit diesen und anderen unzutreffenden Argumenten erstatten manche private Krankenversicherungen unsere Rechnung nur partiell.
Dazu möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die„Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostenübernahme zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.
Die privaten Krankenversicherungen berufen sich in ihrer Kritik an unseren Liquidationen teilweise auch auf die Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Auch dieses Argument ist unzutreffend. Die Leistungserstattung durch die GKV`s an uns Heilmittelerbringersteht in keinem Verhältnis zu der Arbeit , die eine fortbildungswillige und qualitätsorientierte/r Physiotherapeut/in im Laufe ihrer Berufsjahre leistet.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir uns mit unserer Privat-Liquidation nicht an die Forderung Ihrer KV anpassen.
Die erfolgte partielle Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung sollten Sie nicht hinnehmen. Die angeführten Gründe Ihrer Versicherung sind zu widerlegen und halten einer gerichtlichen Nachprüfung nicht stand: So hat kürzlich das Landgericht München II entschieden, dass die „Beihilfesätze“ nicht geeignet sind, einen zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden. Das Gericht weist darüber hinaus unmissverständlich darauf hin, dass bei der Bestimmung der Üblichkeit des Preises nicht auf alle Krankenversicherten (d.h. inkl. der gesetzlich versicherten Patienten), sondern auf den Kreis der Privatversicherten allein abzustellen ist. Weiter meint das mit einer Klage eines Patienten gegen seine private KV befasste Gericht, dass der Patient keine sog. Aufklärungs- und Nachfrageobliegenheit habe, er infolgedessen nicht zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern Preisvergleicheanstellen muss.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Unsere Preisgestaltung ist fair. Unsere Leistungen werden auf höchstem Niveau erbracht. Unter Berücksichtigung dieser Situation können wir uns den Vorwurf nicht gefallen lassen, unüblich hoch oder unangemessen zu liquidieren.
Sollte Ihre private Krankenversicherung in der oben beschriebenen Weise Kritik an unserer Rechnungsstellung üben, so sollten Sie sich hiergegen zur Wehr setzen.
wir behandeln Sie sehr gerne und geben uns alle Mühe, für Ihre Gesundheit eine optimale Leistung zu erbringen. Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie mit dem Rezept für die Anwendung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Obwohl wir unter Berücksichtigung unseres Personalaufwandes und unserer Betriebskosten maßvolle Preise in Ansatz bringen, müssen wir uns in letzter Zeit immer wieder das Argument privater KV Unternehmen anhören, unsere Preise seien „unangemessen hoch bzw. unüblich“. Mit diesen und anderen unzutreffenden Argumenten erstatten manche private Krankenversicherungen unsere Rechnung nur partiell.
Dazu möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.
Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die„Beihilfesätze“. Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostenübernahme zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ haben wir keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein.
Die privaten Krankenversicherungen berufen sich in ihrer Kritik an unseren Liquidationen teilweise auch auf die Preise der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Auch dieses Argument ist unzutreffend. Die Leistungserstattung durch die GKV`s an uns Heilmittelerbringersteht in keinem Verhältnis zu der Arbeit , die eine fortbildungswillige und qualitätsorientierte/r Physiotherapeut/in im Laufe ihrer Berufsjahre leistet.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wenn wir uns mit unserer Privat-Liquidation nicht an die Forderung Ihrer KV anpassen.
Die erfolgte partielle Ablehnung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung sollten Sie nicht hinnehmen. Die angeführten Gründe Ihrer Versicherung sind zu widerlegen und halten einer gerichtlichen Nachprüfung nicht stand: So hat kürzlich das Landgericht München II entschieden, dass die „Beihilfesätze“ nicht geeignet sind, einen zutreffenden Maßstab für einen örtlich üblichen Preis zu bilden. Das Gericht weist darüber hinaus unmissverständlich darauf hin, dass bei der Bestimmung der Üblichkeit des Preises nicht auf alle Krankenversicherten (d.h. inkl. der gesetzlich versicherten Patienten), sondern auf den Kreis der Privatversicherten allein abzustellen ist. Weiter meint das mit einer Klage eines Patienten gegen seine private KV befasste Gericht, dass der Patient keine sog. Aufklärungs- und Nachfrageobliegenheit habe, er infolgedessen nicht zwischen unterschiedlichen Leistungserbringern Preisvergleicheanstellen muss.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Unsere Preisgestaltung ist fair. Unsere Leistungen werden auf höchstem Niveau erbracht. Unter Berücksichtigung dieser Situation können wir uns den Vorwurf nicht gefallen lassen, unüblich hoch oder unangemessen zu liquidieren.
Sollte Ihre private Krankenversicherung in der oben beschriebenen Weise Kritik an unserer Rechnungsstellung üben, so sollten Sie sich hiergegen zur Wehr setzen.